I. Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Wertgutscheinen der Steiermark Touristik
Anbieter und Herausgeber der Wertgutscheine:
Steirische Tourismus und Standortmarketing GmbH- STG
St. Peter Hauptstraße 243
8042 Graz, Österreich
Tel.: +43 316 4003
E-Mail: info@steiermark.com
Für Sie erreichbar von Montag bis Donnerstag von 9:00 - 16:00 Uhr und am Freitag von 09.00-13.00 Uhr
1. Wertgutscheine der Steiermark Touristik
Die Steirische Tourismus und Standortmarketing GmbH- STG (im Folgenden: Steiermark Touristik) ist Herausgeber von Wertgutscheinen „Dieser Gutschein kommt vom Herzen“ im Wert von € 20,-, € 50,- und € 100,- sowie von Print@home Gutscheinen mit beliebigem Wert. Inhaber dieser Wertgutscheine haben das Recht, diese Wertgutscheine bei Inanspruchnahme von Leistungen der Gutschein-Partnerbetriebe sowie der Steiermark Touristik einzulösen.
Die jeweils aktuell beteiligten Gutschein-Partnerbetriebe sind auf www.steiermark.com/gutscheine angeführt. Da Steiermark Touristik berechtigt ist, die Vereinbarung mit einzelnen Gutschein-Partnerbetrieben aus wichtigen Gründen zu beenden, besteht kein Anspruch des Gutscheininhabers auf zeitlich unbefristete Einlösung von Wertgutscheinen bei jedem einzelnen Gutschein-Partnerbetrieb. Vor Einlösung eines Wertgutscheins empfiehlt sich daher die Kontaktaufnahme mit dem betreffenden Gutschein-Partnerbetrieb.
2. Leistungsumfang der Steiermark Touristik
2.1 Steiermark Touristik ist lediglich für die Herausgabe und Abwicklung des Gutscheinerwerbs zwischen dem Käufer des Wertgutscheins und den Gutschein-Partnerbetrieben verantwortlich, nicht aber für die Leistungserbringung der Gutschein-Partnerbetriebe und deren Qualität. Steiermark Touristik übernimmt daher keine wie immer geartete Verantwortung oder Haftung für die Qualität und/oder Verfügbarkeit von Leistungen der Gutschein-Partnerbetriebe.
2.2 Sämtliche Gutschein-Partnerbetriebe haben sich gegenüber Steiermark Touristik verpflichtet, ihre Leistungen den Inhabern von Wertgutscheinen zu den üblichen Geschäftszeiten zur Verfügung zu stellen. Zu beachten: Hierbei gelten ggfls. die allgemeinen Beförderungs- und/oder Geschäftsbedingungen des jeweiligen Gutschein-Partnerbetriebs, die im betreffenden Betrieb zur Einsichtnahme aufliegen bzw. aushängen.
Bei der Einlösung von Wertgutscheinen sind vom Gutscheininhaber die angegebenen Öffnungszeiten, allfälligen Zugangsbeschränkungen sowie die Auslastungshinweise der Gutschein-Partnerbetriebe zu akzeptieren. Bei Partnerbetrieben kann es aus Kapazitätsgründen gegebenenfalls zu längeren Wartezeiten kommen, bis Wertgutscheine eingelöst werden können. Eine vorherige Kontaktaufnahme mit dem Partnerbetrieb empfiehlt sich.
3. Haftungsausschluss der Gutschein-Partnerbetriebe
Sofern die Leistungen der Gutschein-Partnerbetriebe betriebsbedingt und ohne deren Verschulden nicht oder nur teilweise gegenüber dem Gutscheininhaber erbracht werden können, besteht kein Anspruch des Gutscheininhabers auf Schadenersatz. Gutschein-Partnerbetriebe haften gegenüber dem Gutscheininhaber nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz, nicht jedoch für leichte Fahrlässigkeit.
4. Verwendung, Übertragbarkeit & Verlust der Wertgutscheine
4.1 Die Wertgutscheine gelten gegenüber Steiermark Touristik sowie allen Gutschein-Partnerbetrieben als Barzahlungsmittel und werden von diesen wie Bargeld für alle Leistungen und Konsumationen in dem jeweiligen Partnerbetrieb angenommen. Dies gilt auch für besondere Verkaufsaktionen, wie Schnupperpauschalen, Spezialangeboten etc.
4.2 Die Wertgutscheine der Steiermark Touristik sind unbefristet gültig und übertragbar; eine Barablöse ist nicht möglich.
4.3 Die Wertgutscheine sind nur in Verbindung mit einem gültigen Code samt Ausstellungsdatum gültig.
4.4 Bei Diebstahl oder Verlust sowie bei Nichtinanspruchnahme der Wertgutscheine wird kein Ersatz geleistet.
5. Bestellung und Bezahlung der Wertgutscheine
5.1 Die Wertgutscheine können bei Steiermark Touristik online (Webshop), telefonisch oder per Fax bestellt sowie vor Ort
Steiermark Touristik
Steirische Tourismus und Standortmarketing GmbH- STG
St. Peter Hauptstraße 243
8042 Graz, Österreich
gekauft werden.
5.2 Online im Webshop bestellte Wertgutscheine können mittels Visa, Maestro Card und Master Card oder sepa Einzug bezahlt werden. Die Wertgutscheine werden dem Käufer elektronisch nach erfolgter Bezahlung zum Download zur Verfügung gestellt (auf der Website oder dem Smartphone des Kunden).
5.3 Telefonisch oder per Fax bestellte Wertgutscheine werden in gedruckter Form und mit Rechnung per Einschreiben nur innerhalb Österreichs zugeschickt. (Die Lieferzeit ist abhängig vom normalen Postweg – in der Regel zwischen 1-3 Tagen innerhalb Österreichs.)
Der Versand in Länder außerhalb Österreichs wird nach Absprache individuell abgewickelt.
6. Missbrauch der Wertgutscheine
Bei Manipulationen des Gutschein-Codes, missbräuchlicher Verwendung oder bei Verdacht auf missbräuchliche Verwendung sind die Gutschein-Partnerbetriebe berechtigt und verpflichtet, die Gutscheine ersatzlos einzubehalten, Anzeige zu erstatten und Steiermark Touristik davon zu informieren. Der Gutscheininhaber haftet für jede missbräuchliche Verwendung der Wertgutscheine.
7. Vertragsabschlüsse im Fernabsatz & Rücktrittsrecht (Widerrufsrecht)
Verbraucher können ihren Kauf von Wertgutscheinen binnen einer Frist von vierzehn Tagen gegenüber Steiermark Touristik per Mail info@steiermark.com oder schriftlich oder telefonisch (+43 316 4003) unter Bekanntgabe des Gutschein-Codes widerrufen. Die Rücktrittsfrist beginnt mit Zustellung der gekauften Wertgutscheine. Es genügt, wenn die Widerrufserklärung innerhalb der Frist ohne Angabe von Gründen an Steiermark Touristik abgesendet oder telefonisch erklärt wird. Im Falle des Widerrufs wird der Gutschein-Code von Steiermark Touristik entwertet und der Kaufpreis zurückerstattet.
8. Anwendbares Recht und Streitbelegung
8.1 Der Verkauf von Wertgutscheinen durch Steiermark Touristik unterliegt öst. materiellem Recht unter Ausschluss von Verweisungsnormen.
8.2 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter www.ec.europa.eu/consumers/odr aufrufbar ist. Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an dem Streitschlichtungsverfahren teilzunehmen. Unsere E-Mail-Adresse für allfällige Beschwerden lautet info@steiermark.com.
Graz, am 01.09.2017
II. Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Packagegutscheinen der Steiermark Touristik
Herausgeber der Gutscheine und Veranstalter der Reise:
Steirische Tourismus und Standortmarketing GmbH- STG
St. Peter Hauptstraße 243
8042 Graz, Österreich
Tel.: +43 316 4003
E-Mail: info@steiermark.com
Für Sie erreichbar von Montag bis Donnerstag von 9:00 - 16:00 Uhr am Freitag von 09.00-13.00 Uhr
1. Packagegutscheine der Steiermark Touristik
Die Steirische Tourismus und Standortmarketing GmbH- STG (im Folgenden: Steiermark Touristik) ist Herausgeber von Packagegutscheinen mit dem im jeweiligen Angebot definierten Inhalt und Preis. Inhaber dieser Packagegutscheine haben das Recht, diese Packagegutscheine bei Buchung über Steiermark Touristik einzulösen. Bei Einlösung des Gutscheins erhalten sie entsprechende Voucher, die bei den betreffenden Beherbergungsbetrieben bei Inanspruchnahme der Leistungen vorzulegen sind.
2. Leistungsumfang der Steiermark Touristik
2.1 Steiermark Touristik ist für die Herausgabe und Abwicklung des Gutscheinerwerbs mit dem Käufer des Packackegutscheins verantwortlich und agiert bei Buchung/Einlösung des Packagegutscheins gegenüber dem Inhaber des Packagegutscheins als Reiseveranstalter.
2.2 Sämtliche an Packageaktionen beteiligten Beherbergungsunternehmen haben sich gegenüber Steiermark Touristik verpflichtet, ihre im Package definierten Leistungen den Inhabern der Packagegutscheine zu den üblichen Geschäftszeiten zur Verfügung zu stellen. Zu beachten: Hierbei gelten ggfls. die allgemeinen Beförderungs- und/oder Geschäftsbedingungen des jeweiligen Unternehmens, die im betreffenden Betrieb zur Einsichtnahme aufliegen bzw. aushängen.
Vom Gutscheininhaber sind die angegebenen Öffnungszeiten, allfälligen Zugangsbeschränkungen sowie die Auslastungshinweise der betreffenden Beherbergungsunternehmen zu akzeptieren. Aus Kapazitätsgründen kann es gegebenenfalls zu längeren Wartezeiten kommen, bis Packagegutscheine eingelöst werden können. Eine vorherige Kontaktaufnahme mit dem betreffenden Beherbergungsunternehmen empfiehlt sich.
3. Verwendung, Übertragbarkeit & Verlust der Packagegutscheine
4.1 Die Packagegutscheine gelten gegenüber Steiermark Touristik als Barzahlungsmittel und werden bei Buchung wie Bargeld für die im Package definierten Leistungen angenommen.
4.2 Die Packagegutscheine der Steiermark Touristik sind befristet auf die aus dem jeweiligen Angebot ersichtlichen Zeitraum gültig und übertragbar; eine Barablöse ist nicht möglich.
4.3 Die Packagegutscheine sind nur in Verbindung mit einem gültigen Code samt Ausstellungsdatum gültig.
4.4 Bei Diebstahl oder Verlust sowie bei Nichtinanspruchnahme der Packagegutscheine wird kein Ersatz geleistet.
4. Bestellung und Bezahlung der Packagegutscheine
5.1 Die Packagegutscheine können bei Steiermark Touristik online (Webshop), telefonisch oder per Fax bestellt sowie vor Ort
Steiermark Touristik
Steirische Tourismus und Standortmarketing GmbH- STG
St. Peter Hauptstraße 243
8042 Graz, Österreich
gekauft werden.
5.2 Online im Webshop bestellte Packagegutschine können mittels Visa, Maestro Card und Master Card oder sepa Einzug bezahlt werden. Die Packagegutscheine werden dem Käufer elektronisch nach erfolgter Bezahlung zum Download (auf der Website von Steiermark Touristik oder dem Smartphone des Kunden) zur Verfügung gestellt und können vom Kunden ausgedruckt werden (print@home).
5.3 Telefonisch oder per Fax bestellte Packagegutscheine werden in gedruckter Form und mit Rechnung per Einschreiben nur innerhalb Österreichs zugeschickt. (Die Lieferzeit ist abhängig vom normalen Postweg – in der Regel zwischen 1-3 Tagen innerhalb Österreichs.)
Der Versand in Länder außerhalb Österreichs wird nach Absprache individuell abgewickelt.
5. Missbrauch der Packagegutscheins
Bei Manipulationen des Packagegutschein-Codes, missbräuchlicher Verwendung oder bei Verdacht auf missbräuchliche Verwendung ist Steiermark Touristik berechtigt, die Packagegutscheine ersatzlos einzubehalten und Anzeige zu erstatten. Der Inhaber des Packagegutscheins haftet für jede missbräuchliche Verwendung des Gutscheines.
6. Vertragsabschlüsse im Fernabsatz & Rücktrittsrecht (Widerrufsrecht)
Verbraucher können ihren Kauf von Packagegutscheinen binnen einer Frist von vierzehn Kalendertagen gegenüber Steiermark Touristik per Mail info@steiermark.com oder schriftlich unter Bekanntgabe des Gutschein-Codes widerrufen. Die Rücktrittsfrist beginnt mit Zustellung der gekauften Packagegutscheine. Es genügt, wenn die Widerrufserklärung innerhalb der Frist ohne Angabe von Gründen an Steiermark Touristik abgesendet wird. Im Falle des Widerrufs wird der Gutschein-Code von Steiermark Touristik entwertet und der Kaufpreis zurückerstattet.
7. Anwendbares Recht und Streitbelegung
8.1 Der Verkauf von Packagegutscheinen durch Steiermark Touristik unterliegt öst. materiellem Recht unter Ausschluss von Verweisungsnormen.
8.2 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter www.ec.europa.eu/consumers/odr aufrufbar ist. Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an dem Streitschlichtungsverfahren teilzunehmen. Unsere E-Mail-Adresse für allfällige Beschwerden lautet info@steiermark.com.
Graz, am 01.09.2017
Für die Buchung sowie Leistungserbringung gegenüber dem Inhaber des Packagegutscheins gelten die Allgemeinen Reisebedingungen (ARB 1992) für Veranstalter von Pauschalreisen.
Reisebedingungen:
Auszug aus den Allgemeinen Reisebedingungen (ARB 1992)
Anpassung an die Novelle zum Konsumentenschutzgesetz BGBl. 247/93 und an das Gewährleistungsrechts-Änderungsgesetz, BGBI. I Nr. 48/2001
Auszug aus den Allgemeinen Reisebedingungen (ARB 1992)
Anpassung an die Novelle zum Konsumentenschutzgesetz BGBl. 247/93 und an das Gewährleistungsrechts-Änderungsgesetz, BGBI. I Nr. 48/2001
1. Buchung/Vertragsabschluss
1.1. Mit der Anmeldung bietet der Kunde Der Steirischen Tourismus und Standortmarketing GmbH- STG Steiermark Touristik den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt schriftlich und auf dem dafür vorgesehenen Formular. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle mitgenannten Teilnehmer verbindlich.
1.2. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch die Steirische Tourismus und Standortmarketing GmbH-STG Steiermark Touristik durch Zusendung einer Buchungsbestätigung zustande. Nebenabreden und Änderungen des geschlossenen Reisevertrages bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
2. Bezahlung durch Einlösung des Packagegutscheins
Die gebuchten und bestätigten Leistungen sind, so nicht anders schriftlich vereinbart, in vollem Umfang vor Antritt der Reise zu bezahlen. Die angegebenen Preise beinhalten alle zur Zeit aktuellen Abgaben und sämtliche Zuschläge.
Gemäß § 7 Abs. 1 Ziff. 4 RSV geben wir hiermit bekannt, dass wir Anzahlungen in Höhe von max. 10% früher als zwei Wochen vor Reiseantritt übernehmen.
Anzahlungen dürfen frühestens 11 Monate vor dem vereinbarten Ende der Reise entgegengenommen werden.
Anzahlungen die früher als 11 Monate vor dem vereinbarten Ende der Reise entgegengenommen werden bzw. Anzahlungen, die die abgesicherten 10% übersteigen, sind gemäß RSV nicht gedeckt.
3. Wechsel in der Person des Reiseteilnehmers
Ein Wechsel in der Person des Reisenden ist dann möglich, wenn die Ersatzperson alle Bedingungen für die Teilnahme erfüllt.
3.1. Abtretung und Übertragung des Anspruchs auf Reiseleistung
Die Verpflichtungen des Buchenden aus dem Reisevertrag bleiben aufrecht, wenn er alle oder einzelne Ansprüche aus diesem Vertrag an einen Dritten abtritt oder überträgt. In diesem Fall trägt der Buchende die sich daraus ergebenden Mehrkosten.
Ist der Kunde gehindert, die Reiseveranstaltung anzutreten, so kann er das Vertragsverhältnis auf eine andere Person übertragen. Die Abtretung und Übertragung ist Der Steirischen Tourismus GmbH Steiermark Touristik binnen einer angemessenen Frist vor dem Abreisetermin mitzuteilen. Der Überträger und der Erwerber haften für das noch unbeglichene Entgelt sowie gegebenenfalls für die durch die Übertragung entstandenen Mehrkosten zu ungeteilter Hand.
4. Leistungen
Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Leistungs- beschreibungen in den aktuellen Angeboten und Buchungsbestätigungen maßgeblich.
5. Gewährleistung
5.1. Abhilfe
Wird die Reiseleistung nicht vertragsmäßig erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen. Was vertragsmäßig ist, bestimmt sich einerseits nach der Leistungsbeschreibung, andererseits aber auch nach der Ortsüblichkeit. Die Steirische Tourismus GmbH Steiermark Touristik kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordert, ist aber berechtigt, Abhilfe in Form von gleich- oder höherwertigen Ersatzleistungen zu erbringen. Solche Ersatzleistungen kann der Kunde nur aus einem wichtigen, objektiv erkennbaren Grund ablehnen.
6. Rücktritt durch den Kunden / Umbuchung
6.1. Vor Reiseantritt kann der Kunde jederzeit vom Vertrag schriftlich zurücktreten. Im Falle des Rücktritts oder des Nichtantrittes der Reise (No-Show) sind wir berechtigt, folgende Rücktrittsgebühren zu verrechnen:
Je nach Reiseart ergeben sich pro Person folgende Stornosätze:
1. Gruppenreisen-Gruppenpauschalreisen im Linienverkehr), Autobusgesellschaftsreisen (Mehrtagesfahrten)
bis 60. Tag vor Reiseantritt...................................kostenlos
ab 59. bis 30. Tag vor Reiseantritt..........................25%
ab 29. bis 21. Tag vor Reiseantritt..........................50%
ab 20. bis 14. Tag vor Reiseantritt..........................80%
ab dem 13. Tag vor Reiseantritt...........................100%
des Reisepreises.
2. Einzel-Individualreisen
bis 30. Tag vor Reiseantritt...................................kostenlos
ab 29. bis 20. Tag vor Reiseantritt..........................15%
ab 19. bis 14. Tag vor Reiseantritt..........................30%
ab 13. bis 8. Tag vor Reiseantritt............................50%
ab dem 7. Tag vor Reiseantritt.............................100%
des Reisepreises.
Für Hotelunterkünfte, Ferienwohnungen, Schiffsreisen, Bus-Eintagesfahrten, Sonderzüge und Linienflugreisen zu Sondertarifen gelten besondere Bedingungen. Diese sind im Detailprogramm und in der Buchungsbestätigung angeführt.
6.2. Jeder angemeldete Reiseteilnehmer kann sich durch einen Dritten ersetzen lassen, wenn er uns dies bis spätestens 3 Tage vor Reisebeginn mitteilt. Die Steirische Tourismus GmbH Steiermark Touristik kann der Teilnahme des Dritten aus wichtigen Gründen widersprechen. Es gelten dann die vorstehenden Rücktrittsbedingungen. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle des angemeldeten Teilnehmers, wird hierdurch der ursprüngliche Vertrag nicht berührt. Für den Umbuchungsaufwand verrechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von EUR 25,00 pro Person. Bei Umbuchung (Änderung des Reisedatums, der Dauer, des Reiseortes, etc.) werden EUR 25,00 pro Person als Bearbeitungsgebühr verrechnet.
6.3. Rücktrittserklärung
Beim Rücktritt vom Vertrag ist zu beachten: Der Kunde (Auftraggeber) kann jederzeit der Steirischen Tourismus und Standortmarketing GmbH- STG Steiermark Touristik mitteilen, dass er vom Vertrag zurücktritt. Die Stornierung erfolgt schriftlich.
6.4. No-Show
No-Show liegt vor, wenn der Kunde der Abreise fernbleibt. Die Gebühr in Höhe von 100% der gebuchten Leistungen als No-Show-Gebühr (bei Nichtanreise) bleibt aufrecht und wird nicht zurückerstattet.
7. Sonstiges
7.1. Der Kunde ist für die Einhaltung aller Pass-, Visa-, Zoll- und
Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich.
7.2. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages
hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
8. Gerichtsstand / Anwendbares Recht
8.1. Das Vertragsverhältnis unterliegt Österreichischem Recht, mit Ausnahme jener Kollisionsnormen, die auf das Recht anderer Staaten verweisen. Als Gerichtsstand für sämtliche aus dem Vertragsverhältnis resultierenden Streitigkeiten wird das sachlich zuständige Gericht in Graz vereinbart.
9. Reisebürosicherungsverordnung – RSV
Kundengeldabsicherung gemäß EU-Pauschalreiserichtlinie vom 13. Juni 1990 (90/314/EWG, Artikel 7) im österreichischen Recht gemäß Reisebürosicherungsverordnung BGBL. II Nr. 316/1999 i.d.F. BGBL. II Nr. 490/2001, BGBL. II Nr. 563/2003 BGBL. II 402/2006 umgesetzt.
Wir, die Steirische Tourismus und Standortmarketing GmbH- STG STEIERMARK TOURISTIK, haben alle unsere Reisenden, für von uns veranstaltete Reisen mittels Bankgarantie der Landeshypothekenbank Steiermark nach Maßgabe der österreichischen Reisebürosicherungsverordnung (RSV) versichert. Dies gilt für:
a) bereits entrichtete Zahlungen, soweit die Reiseleistung gänzlich oder teilweise infolge Insolvenz des Veranstalters nicht erbracht wurde, und
b) die notwendigen Aufwendungen für die Rückreise, die infolge Insolvenz des Veranstalters entstanden sind.
Gemäß § 7 Abs. 1 Ziff. 4 RSV geben wir hiermit bekannt, dass wir Anzahlungen in Höhe von max. 10% früher als zwei Wochen vor Reiseantritt übernehmen.
Anzahlungen erfolgen frühestens 11 Monate vor dem vereinbarten Ende der Reise
Die Restzahlung erfolgt nicht früher als 20 Tage vor Reiseantritt. Darüberhinausgehende oder vorzeitig geleistete Anzahlungen bzw. Restzahlungen dürfen nicht gefordert werden und sind auch nicht abgesichert.
Die Haftung beschränkt sich gegenüber dem Kunden auf den von ihm gezahlten Reisepreis und ist im Schadenfall mit der Gesamtversicherungssumme begrenzt. Sollte die Versicherungssumme zur Befriedigung sämtlicher Ansprüche nicht ausreichen, so werden die Forderungen der Kunden mit dem aliquoten Anteil erfüllt.
Steirische Tourismus und Standortmarketing GmbH- STG STEIERMARK TOURISTIK nimmt darüber hinaus an keiner Versicherungsgemeinschaft nach Maßgabe des § 8 RSV teil. Abwickler gemäß § 3 Abs 1 Ziff. 2 RSV: Sämtliche Ansprüche sind bei sonstigem Anspruchsverlust nachweislich innerhalb von 8 Wochen ab Insolvenzeintritt bei der EUROPÄISCHEN Reiseversicherung AG, Kratochwjlestr.4, 1220 Wien, T: 01/3172500, F: 01/3199367 anzumelden.
Steirische Tourismus und Standortmarketing GmbH- STG
Steiermark Touristik
St. Peter Hauptstrasse 243
8042 Graz
Tel.: +43 (0) 316/4003
Firmenbuchnummer: 40307a
Eintragungsnummer im Veranstalterverzeichnis des Bundesministeriums für Wirtschaftliche Angelegenheiten: 2008/0026
Graz, am 01.07.2022